AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen

 

A / Vertragsabschluß

 

1.Der Käufer ist an den Auftrag bis zur Auslieferung gebunden.

2.Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,wenn der Verkäufer den gegengezeichneten Bestellauftrag schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

2.2.    Hiermit bestätigen wir die Annahme der Bestellung bis zu ihrer Lieferung an den Käufer.

 

 

 

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         Datum /  Ort                                                             Unterschrift der Verkäufer-Firma                                                                     

 

      1.Sämtliche Vereinbahrungen sind schriftlich niederzulegen.

     2.Die Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

 

B / Preis

 

 

1.Vereinbarte Preise sind 4 Monate ab Vertragsabschluß verbindlich.

  1. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß,kann der Verkäufer eine eingetretene Preiserhöhung seitens seines Lieferanten bis max. 4% an den Käufer weiterberechnen.Der Käufer hat in diesem Fall den Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Preiserhöhung durch den Lieferanten des Verkäufers.

 

 

C / Zahlung - Zahlungsverzug

 

 

  1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes,spätesten jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige fällig.Sondervereinbahrungen müssen schriftlich getroffen werden! Ab dem 9.Tag nach Bereitstellung werden bei verspäteter Zahlung 18,- Euro Standgebühr/Tag berechnet.Die Zahlung kann nur in bar,vorab per Überweisung auf das Geschäftskonto oder über vom Verkäufer vermittelte Finanzierungen vorgenommen werden.

 

 

D / Lieferung und Lieferverzug

 

 

1.Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß.Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden,entsprechendes ist im Auftrag zu vereinbaren.

2.Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern,binnen angemessener Frist zu liefern. ( Dies beträgt in der Regel 2 Wochen ).Nach Ablauf der Frist kommt der Verkäufer in Verzug.

Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis.dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Ausbleibende Lieferung seitens der Exporteure/Lieferanten,die der Verkäufer nicht zu vertreten hat,schließen eine Haftung des Verkäufers aus ( z.B. höhere Gewalt ).

Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen.Es kann Ersatz vereinbart werden.

3.Konstruktions - oder Formänderungen,Abweichungen im Farbton sowie Ändrungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind.

4.Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang,aussehen,Leistung,Maße und Gewichte,Betriebstoffverbrauch,Betriebskosten usw.des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten.Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften,sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.

 

 

E / Abnahme

 

 

1.Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.

2.Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand,so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz ( 15% des vereinbarten Brottokaufpreises ) wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Setzung  einer Nachfrist bedarf es nicht,wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. In diesen Fällen bedarf es auch nicht der Bereitstellung.

3.Verlangt der Verkäufer Schadenersatz,so beträgt dieser 15% des Kaufpreises.Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen,wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen gerigeren Schaden nachweist.

4.Macht der Verkäufer von den Rechten gem. den Ziffern 2 und 3 keinen Gebrauch,kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

5.Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt,so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden,wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

6.Das Fernabsatzgesetz ( innerhalb des BGB,zb.Möglichkeit der Rückgabe nach 14 Tagen ) schränkt diese Rückgabe und weitere Eigenschaften ein,wenn eine speziell ausgestattete Ware auf Kundenwunsch recherchiert und geliefert wird.Dies trifft auf Fahrzeuge zu,die im Auftrag des Käufers recherchiert,importiert oder zugelassen werden.Daher kann seitens des Verkäufers kein grundsätzliches Rückgaberecht bei Recherche-und Bestellaufträgen nach FernAbsG geboten werden.

7.Der Verkäufer kann keine detaillierte Übereinstimmung zum deutschen Modell garantieren.Wird die Übereinstimmung zum deutschen Model garantiert,erfolgt dies schriftlich.

 

 

F / Eigentumsvorbehalt

 

 

1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

2.Kommt der Käufer in Zahlungsverzug,kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer zurückverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.Auf Wunsch des Käufers,der nur unverzülich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann,wird der Zeitwert durch Gutachten des TÜV/Dekra ermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet,den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen.Sämtliche Kosten der Rücknahme,der Zeitwertermittlung und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer.Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,wenn der Verkäufer höher oder Käufer niedrigere Kosten nachweist.Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers verrechnet.

3.Während der Dauer des Eigentumvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu.Der Käufer ist verpflichtet,bei der Zulassungsstell schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.

 

 

G / Garantieregelung

 

 

1.Für die Herstellergarantie ist in erster Linie der Hersteller bzw.dessen Vertragswerkstätten zuständig für die Leistungsübernahme.Der Käufer wurde darauf hingewiesen,dass die Garantiezeit aufgrund einer ausländischen Tageszulassung gegebenfalls bereit begonnen hat.Grundsätzlich gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.Garantiebeginn bei Auslieferung des ausländischen Lieferhändlers.

2.Soweit der Hersteller oder Importeur des gekauften Kraftfahrzeuges Garantie leistet,ergibt sich der Umfang grundsätzlich aus dessen allgemeinen gültigen Garantiebestimmungen.Etwaige Ansprüche aus Garantie sind ausschließlich gegen den Hersteller bzw.jeweiligenServicenetz zu richten.

 

 

H / Haftung

 

 

1.Der Verkäufer haftet für Schäden-gleich aus welchem Rechtsgrund-nur,wenn er, sein gestzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie verschuldet haben.Eine weitgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.

2.Der Käufer ist verpflichtet,Schäden und Verluste,für die der Verkäufer aufzukommen hat.diesem unverzüglich anzuzeigen.

3.der Verkäufer ist nicht schadenenersatzpflichtig sofern er unverschuldet selbst nicht beliefert wird oder nicht abnehmen kann ( z.B. Streick,höhere Gewalt,Produktionsfehler der Hersteller,Kontingentierung,Exportstop,organisatorische Umstände durch Hersteller,Fehlbestellung des Lieferanten,Zwischenfinanzierungsausfall etc. ).Die Fohl & Partner GmbH verpflichtet sich,den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtbelieferung zu informieren und evtl.Anzahlungen des Vertragpartners unverzüglich zu erstatten.Der Kaufvertrag oder der Bestellauftrag ist nach Anzeige der Nichtbelieferung erloschen,soweit keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde.Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung wird ausgeschlossen.Führt eine entsprechende Störung ( z.B. ) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung,kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten.

4.Der Verkäufer ist berechtigt bei der Preiserhöhung durch den Vorlieferanten von insgesamt über 2% nach Vertragsabschluß,ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten einen neuen Vertrag auf gleicher Basis abschließen.

5.Das Fahrzeug entspricht in Ausstattung und Zubehör dem Standard des Herkunftlandes.

6.Eine etwaige Mehrwertsteuererhöhung im Inland während der Lieferzeit wird an den Besteller weiterberechnet.

 

 

I / Refüllungsort und Gerichtsstand

 

 

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand und Sitz des Verkäufers.Der gleiche Gerichtsstand gillt,wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

 

 

J / Außergerichtliche Streitbeilegung

 

 

 

  1. Kfz-Schiedsstellen
  2. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kauf-vertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
  3. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
  4. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
  5. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
  6. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg be-schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
  7. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
  8. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

 

K / Salvatorische Klausel

 

 

Sollte einer dieser Paragraphen unwirksam werden,so werden nicht automatisch alle anderen Bestimmungen unwirksam,sondern bleiben davon unberührt.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

 

 

 

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Datum/Ort                                                              Unterschrift

 

 

 

 Bitte unterschrieben und zusammen mit einer gut lesbaren Ausweiskopie ( beidseitig ) an die oben genannte Adresse schicken oder an 03588/2518-15 Fax senden. Sollten weitere Unterlagen notwendig sein,wird sich der Lieferant mit Ihnen in verbindung setzen.

 

[   ]  Ich habe die AGB des Anbieters gelesen und bin damit einverstanden.

 

 

 

 

 

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Datum/Ort                                                          Unterschrift

 

Wiederrufsrecht

Wiederrufsbelehrung für Verbraucher

( gilt gem.§ 312g Abs.2Nr.1BGB nicht für Bestellfahrzeuge,weil das von Ihnen bestellte Fahrzeug in der gewünschten Spezifikation nicht vorgefertigt ist,sondern nach Ihren individuellen auswahl und bestimmung hergestellt wurde )

Sie haben das Recht,binnen 14 Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,müssen Sie uns

Firma Fohl & Partner GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fohl

Schäferei 10,02906 Waldhufen

Telefon 0358825180,Fax 03588251815,eMail: fohl_partner [ät] yahoo [dot] de (fohl_partner [ät] yahoo [dot] de)

mittels einer eindeutigen Erklärung ( z.B.ein mit der Post versandter Brief,Telefax,oder eMail ) über Ihren Entschluss,diesen Vertrag zu widerrufen,informieren.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus,dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor dem Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn sie diesen Vertrag widerrufen,haben wir Ihnen alle Zahlungen,die von Ihnen erhalten haben,einschließlich der Lieferkosten ( mit

Ausnahme der zusätzlichen Kosten,die sich daraus ergeben,dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von angebotene,günsttigste Standardlieferung gewählt haben ) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen,an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,dass Sie bei der ursprünlichen Transaktion eingesetzt haben,es sei denn,mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;in keinem Fall werden Ihnenwegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt,dass die Dienstleistung während der Widerruffrist beginnen soll,so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt,zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

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             Ort                                                           Datum                                                    Auftraggeber